Urteil Gutachten, kein Schadensersatz gegen Erst- für Käufer bei anders lautendem Zweitgutachten


Schlagworte

Gutachten, kein Schadensersatz gegen Erst- für Käufer bei anders lautendem Zweitgutachten

Leitsatz

Dem Käufer eines Grundstücks, der auf Grund eines Zweitgutachtens erkannt hatte, daß ein vom Ver käufer eingeholtes erstes Verkehrswertgutachten möglicherweise unrichtig ist, steht ein Schadenser satzanspruch gegen den Erstgutachter nicht zu.

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