Urteil Gutachten, kein Schadensersatz gegen Erst- für Käufer bei anders lautendem Zweitgutachten
Schlagworte
Gutachten, kein Schadensersatz gegen Erst- für Käufer bei anders lautendem Zweitgutachten
Leitsatz
Dem Käufer eines Grundstücks, der auf Grund eines Zweitgutachtens erkannt hatte, daß ein vom Ver käufer eingeholtes erstes Verkehrswertgutachten möglicherweise unrichtig ist, steht ein Schadenser satzanspruch gegen den Erstgutachter nicht zu.
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