Urteil Grundstücksveräußerung nach Überlassung durch Einräumung von Untermietbesitz
Schlagworte
Grundstücksveräußerung nach Überlassung durch Einräumung von Untermietbesitz; Grundstücksveräußerung; Vermieterwechsel; Mehrfachvermietung; Überlassung des Grundstücks an den Mieter; Untermietbesitz, Einräumung durch Hauptvermieter
Leitsatz
Schließt der Eigentümer eines vermieteten und später veräußerten Grundstücks darüber einen weiteren Mietvertrag, und geht der zweite Mieter gleichzeitig für die Laufzeit des ersten Mietvertrages ein Untermietverhältnis ein, dann wird ihm mit der - vor der Veräußerung erfolgten - Einräumung des Untermietbesitzes das Grundstück zugleich aufgrund des (Haupt-)Mietvertrages überlassen, wenn darin vereinbart ist, das Mietverhältnis solle unmittelbar im Anschluß an den Untermietvertrag beginnen.
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