Urteil Grundstücksveräußerung/Mitteilung über Vermieterwechsel


Schlagworte

Grundstücksveräußerung/Mitteilung über Vermieterwechsel; Vermieterwechsel/Mitteilung an Mieter; Mitteilung/über Vermieterwechsel; Mitteilung/über Grundstücksveräußerung; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatzpflicht des Vermieters

Leitsatz

Der Vermieter ist verpflichtet (ebenso der Hausverwalter), den Mieter über den Wechsel des Eigentümers und Vertragspartners zu unterrichten. Entsteht dem Mieter durch die fehlende Unterrichtung ein Schaden (hier: Prozeßkosten eines gegenüber dem bisherigen Vermieter angestrengten Rechtsstreites), ist der (bisherige) Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet.

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