Urteil Grundstücksveräußerung
Schlagworte
Grundstücksveräußerung; Vermieterwechsel; Erwerb des vermieteten Grundstücks; Erwerber - Eintritt in die Rechte aus dem Mietverhältnis
Leitsatz
Der Erwerber eines Hauses erwirbt Mietzinsansprüche außer im Fall der Abtretung erst mit Eintragung im Grundbuch. Sind in einem solchen Fall Mieten vor Entstehung des Anspruchs beim Erwerber nicht geleistet worden, kann sich der Erwerber auf diesen Kündigungsgrund nicht berufen, da die bloße Berechtigung zur Kündigung nach § 571 BGB nicht übergeht.
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