Urteil Grundstücksrestitution
Schlagworte
Grundstücksrestitution; Rehabilitierungsbescheid; Bindungswirkung
Leitsatz
Die Rehabilitierungsgrundentscheidung ist zwar für das zuständige Vermögensamt bindend, jedoch nicht für den am Rehabilitierungsverfahren nicht beteiligten Verfügungsberechtigten.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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