Urteil Grundstücksmakler vermittelt insolventen Käufer, Verkäufer muß Schaden ohne Beweiserleichterung erbringen
Schlagworte
Grundstücksmakler vermittelt insolventen Käufer, Verkäufer muß Schaden ohne Beweiserleichterung erbringen
Leitsätze
Vermittelt ein Makler einen Kaufinteressenten, von dem er weiß, daß jener sich in einer hoffnungslosen finanziellen Situation befindet, was der Makler verschweigt, so haftet er gleichwohl dem Verkäufer nicht auf Schadensersatz, wenn der Verkäufer nicht beweisen kann, daß er das Grundstück ohne diese Täuschung anderweit zu einem höheren Preis als dem späteren Zwangsversteigerungserlös hätte veräußern können.
Die von der Rechtsprechung entwickelte Beweislasterleichterung des Nachweises einer gewissen Wahrscheinlichkeit eines Gewinneintritts (BGHZ 29, 393, 398, 399) gilt nicht für Grundstücksveräußerungen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?