Urteil Grundstückskaufvertrag, kein Schadensersatz bei - in Höhe des Kaufpreises für Verkäufer


Schlagworte

Grundstückskaufvertrag, kein Schadensersatz bei - in Höhe des Kaufpreises für Verkäufer

Leitsatz

Der Verkäufer eines Grundstücks kann seinen Schadensersatzanspruch nach § 326 BGB nicht in der Weise berechnen, daß er dem Käufer die Grundstücksübereignung anbietet, um als Mindestschaden den Kaufpreis zu liquidieren. Dies gilt auch, wenn im Kaufvertrag schon die Auflassung erklärt worden ist, der Käufer aber bisher (entspr. der Regelung im Vertrag) noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

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