Urteil Grundstückskaufvertrag
Schlagworte
Grundstückskaufvertrag; preisrechtliche Genehmigung des (Stopp-) Kaufpreises; Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Leitsätze
a) Ist der bei einem DDR Grundstücksgeschäft vereinbarte (Stopp-) Kaufpreis preisrechtlich genehmigt worden, kommt Nichtigkeit des Vertrages wegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Preis und Leistung nicht in Betracht (Fortführung zum Urteil vom 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249).
b) Eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einem vor der Wende abgeschlossenen und erfüllten DDR Grundstücksgeschäft kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn auch durch den Wegfall des Nutzungsrechtes einer LPG die verkaufte Ackerfläche eine außergewöhnliche Wertsteigerung (noch vor der Wiedervereinigung) erfährt.
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