Urteil Grundstückskaufvertrag
Schlagworte
Grundstückskaufvertrag; Teilunmöglichkeit vor Gefahrenübergang
Leitsatz
Wird dem Grundstücksverkäufer vor Gefahrenübergang ohne sein Verschulden die Vertragserfüllung deswegen teilweise unmöglich, weil das mitverkaufte Gebäude durch einen Brand zerstört worden ist, so kann der Käufer die Rechte aus § 323 BGB geltend machen.
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