Urteil Grundstückskaufvertrag


Schlagworte

Grundstückskaufvertrag; Zurückbehaltungsrecht des Käufers wegen Anspruchs auf Löschung der Vormerkung nach Ausschluss des Erfüllungsanspruchs; Sicherung des Schadensersatzanspruchs durch gezahlten Teilkaufpreis

Leitsätze

a) Ist nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung durch den Grundstücksverkäufer der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen (§ 326 Abs. 1 BGB), kann der Käufer dem Anspruch auf Zustimmung der Löschung der Auflassungsvormerkung ein Zurückbehaltungsrecht wegen des gezahlten Teilkaufpreises entgegensetzen (§ 273 Abs. 1 BGB).

b) Der Verkäufer kann sich gegenüber diesem Zurückbehaltungsrecht nicht darauf berufen, daß ihm noch ein Schaden entstehen könne und er den Teil-kaufpreis zur Sicherung dieses Schadensersatzanspruchs zurückhalten dürfe.

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