Urteil Grundstückserwerb durch Sozialversicherungsträger
Schlagworte
Grundstückserwerb durch Sozialversicherungsträger; Genehmigung der Aufsichtsbehörde bei Grundstückserwerb
Leitsätze
SGB IV § 85
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Grundstückserwerbs durch den Sozialversicherungsträger.
ZPO § 301
Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht es nicht entgegen, daß die Entscheidung über den weiteren Anspruch von derselben Rechtsfrage abhängt.
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