Urteil Grundstücksbelastung
Schlagworte
Grundstücksbelastung; Ablösebetrag; Grundpfandkredit; Sicherungsverwaltung; staatliche Verwaltung
Leitsätze
Die auf der Grundlage der Verordnung vom 28. Oktober 1949 zur Förderung der Instandsetzung beschädigter oder des Wiederaufbaus zerstörter Wohn- und Arbeitsstätten - Förderungsverordnung - angeordnete Sicherungsverwaltung ist keine "staatliche Verwaltung" im Sinne von § 18 Abs. 2 und § 1 Abs. 4 VermG.
Von dem Nennbetrag der in ihrem Rahmen eingetragenen Grundpfandkredite ist deshalb bei der Festsetzung des Ablösebetrags gemäß § 18 Abs. 2 VermG kein Abschlag vorzunehmen (im Anschluß an Beschluß vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1 S. 1).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?