Urteil Grundstücksauflassung
Schlagworte
Grundstücksauflassung; Beurkundung durch Liegenschaftsdienst
Leitsatz
Der "Oberreferent für Liegenschaftsdokumentation beim Liegenschaftsdienst des Rates des Bezirkes" war zur Beurkundung einer Grundstücksauflassung befugt.
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