Urteil Grundsteuererlass aufgrund strukturell bedingtem Leerstand
Schlagworte
Grundsteuererlass aufgrund strukturell bedingtem Leerstand; Ertragsminderungen; Anforderungen an Vermietungsbemühungen und/oder Umbaumaßnahmen
Leitsätze
1. Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen vorübergehenden, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen in Betracht.
2. Zu den Anforderungen an Vermietungsbemühungen bzw. wann auch bauliche Veränderungen in Betracht zu ziehen sind (hier bei einem kleineren Einzelhandelscenter), um einen Leerstand zu verhindern.
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