Urteil Grundschulden


Schlagworte

Grundschulden; Bestellung von - keine Eigentumsbeeinträchtigung; Bucheigentümer, - kein Beseitigungsan- spruch gegen - bei Grundschuldbestellung

Leitsatz

Die Bestellung von Grundschulden zugunsten redlicher Erwerber durch einen dinglich am Grundstück nicht berechtigten Bucheigentümer stellt keine Beeinträchtigung des Eigen tums im Sinne von § 1004 BGB dar.

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