Urteil Grundschuld, mehrere durch - gesicherte Forderungen
Schlagworte
Grundschuld, mehrere durch - gesicherte Forderungen; Sicherungszweck, - für mehrere Forderungen bei Grundschuld
Leitsätze
a) Sind für eine Grundschuld mehrere zeitlich aufeinander folgende formularmäßige Sicherungszweckerklä rungen abgegeben worden, ist bei der Prüfung unter dem Gesichtspunkt des § 3 AGBG auf die jüngste und den Anlaß ihrer Abgabe abzustellen.
b) Je größer der zeitliche Abstand zwischen der Darlehensgewährung und den für eine Grundschuld abgegebe nen neuen formularmäßigen Zweckerklärungen ist, desto wahrscheinlicher ist es, daß der ursprüngliche auf die Absicherung eines bestimmten Darlehens gerichtete Sicherungszweck durch einen anderen ersetzt oder erwei tert worden ist.
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