Urteil Grundschuld
Schlagworte
Grundschuld; Tilgungsbestimmung des Grundstückseigentümers
Leitsatz
Die Tilgungsbestimmung des Grundstückseigentümers ist auch dann maßgebend, wenn die Grundschuld mehrere Forderungen sichert und wenn sich diese gegen verschiedene Schuldner richten. Sie braucht nicht ausdrücklich getroffen zu werden, sondern kann sich auch stillschweigend aus den Umständen des Einzelfalles, insbesondere aus der Interessenlage ergeben.
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