Urteil Grundrecht auf faires Verfahren
Schlagworte
Grundrecht auf faires Verfahren; Prüfung der Zuständigkeit; unverzügliche Abgabepflicht an das zuständige Gericht
Leitsatz
Das Grundrecht auf ein faires Verfahren gebietet es nicht, dass das angegangene Berufungsgericht sich Akten, die für die abschließende Prüfung seiner Zuständigkeit erforderlich sind, schneller als dies im ordentlichen Geschäftsgang erwartet werden kann, vorlegen lässt, damit die Berufungsschrift gegebenenfalls noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist an das zuständige Berufungsgericht weitergeleitet werden kann.
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