Urteil Grundmietenerhöhung - Ausschluß
Schlagworte
Grundmietenerhöhung - Ausschluß; Darlegungslast; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Instandsetzung, fehlende; Hausflure, Treppenräume; Instandhaltungsaufwand
Leitsatz
Beruft sich der Mieter auf die Ausnahmevorschrift des § 3 Abs. 3 XII. BMG, obliegt es ihm, das tatsächliche Vorbringen des Vermieters zu den Instandhaltungsaufwendungen zu bestreiten.
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