Urteil Grunderwerbsteuerbefreiung nur für Eheleute, nicht für eheähnliche Gemeinschaft
Schlagworte
Grunderwerbsteuerbefreiung nur für Eheleute, nicht für eheähnliche Gemeinschaft
Leitsatz
1. Die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 GrEStG 1983 erfaßt nur Grundstückserwerbe zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts. Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind danach nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.
2. Die Nichtgewährung einer Grunderwerbsteuerbefreiung für Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - auch wenn aus dieser gemeinsame Kinder hervorgegangen sind - verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
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