Urteil Grunderwerbsteuer und Wert der Gegenleistung bei Kauf eines unerschlossenen Grundstücks


Schlagworte

Grunderwerbsteuer und Wert der Gegenleistung bei Kauf eines unerschlossenen Grundstücks

Leitsatz

Wird ein im Zeitpunkt des Abschlusses eines Grundstückskaufvertrages noch unerschlossenes Grundstück als solches ("unerschlossen") zum Gegenstand der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung gemacht, und übernimmt der Erwerber gleichzeitig mit dem Abschluß des Kaufvertrages gegenüber der Gemeinde oder einem von ihr nach § 124 Abs. 1 BauGB beauftragten Erschließungsträger die Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, liegt hierin kein Entgelt für den Erwerb des Grundstücks.

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