Urteil Grunddienstbarkeit für Erbbauberechtigten nach Sachenrechtsbereinigung
Schlagworte
Grunddienstbarkeit für Erbbauberechtigten nach Sachenrechtsbereinigung; Anspruch des Erbbauberechtigten auf Geh- und Fahrrecht auf dem Nachbargrundstück als erforderlicher Grundstückszugang
Leitsätze
1. Die Aufgabe des Geschäftsbetriebs allein steht der Einräumung eines Geh- und Fahrrechts in Form einer Grunddienstbarkeit nicht entgegen.
2. Ein Erbbaurecht berechtigt - ebenso wie das Eigentum - zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Bestellung einer Dienstbarkeit zur Sicherung eines Geh- und Fahrrechtes auf dem Nachbargrundstück als notwendiger Zugang zu dem Erbbaugrundstück.
3. Ob die vor dem 3. Oktober 1990 erfolgte Mitbenutzung danach fortgeführt wird, ist ohne Bedeutung.
(Leitsätze der Redaktion)
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