Urteil Grunddienstbarkeit für Erbbauberechtigten nach Sachenrechtsbereinigung


Schlagworte

Grunddienstbarkeit für Erbbauberechtigten nach Sachenrechtsbereinigung; Anspruch des Erbbauberechtigten auf Geh- und Fahrrecht auf dem Nachbargrundstück als erforderlicher Grundstückszugang

Leitsätze

1. Die Aufgabe des Geschäftsbetriebs allein steht der Einräumung eines Geh- und Fahrrechts in Form einer Grunddienstbarkeit nicht entgegen.

2. Ein Erbbaurecht berechtigt - ebenso wie das Eigentum - zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Bestellung einer Dienstbarkeit zur Sicherung eines Geh- und Fahrrechtes auf dem Nachbargrundstück als notwendiger Zugang zu dem Erbbaugrundstück.

3. Ob die vor dem 3. Oktober 1990 erfolgte Mitbenutzung danach fortgeführt wird, ist ohne Bedeutung.

(Leitsätze der Redaktion)

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