Urteil Grunddienstbarkeit, Baubeschränkung als Inhalt einer -
Schlagworte
Grunddienstbarkeit, Baubeschränkung als Inhalt einer -
Leitsätze
a) Eine Baubeschränkung auf "eineinhalbgeschossige" Bauweise kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein.
b) Dem eingetragenen Inhalt einer Grunddienstbarkeit (hier: "eineinhalbgeschossige" Bauweise) kann nicht aufgrund von Schlußfolgerungen aus der Lage der beteiligten Grundstücke ein veränderter Inhalt (Verbot, den freien Blick auf die Landschaft zu verbauen) beigemessen werden.
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