Urteil Grunddienstbarkeit für mehrere Grundstücke desselben Eigentümers
Schlagworte
Grunddienstbarkeit für mehrere Grundstücke desselben Eigentümers
Leitsatz
Soll eine Grunddienstbarkeit zugunsten mehrerer Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden, ist in der Bewilligung das zwischen den Berechtigten bestehende Gemeinschaftsverhältnis auch dann zu bezeichnen, wenn derzeit alle herrschenden Grundstücke im Eigentum einer Person stehen (gegen BayObLG, MittBayNot 2002, 288).
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