Urteil Grundbuchwiderspruch
Schlagworte
Grundbuchwiderspruch; Rechtsschutzbedürfnis
Leitsatz
Die durch die Anmeldeverordnung und das Gesetz zur Regelung der offenen Vermögensfragen vorgesehenen Sicherheiten führen zur Verneinung eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch.
(Leitsatz der Redaktion)
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