Urteil Grundbuchverfahren


Schlagworte

Grundbuchverfahren; Vollmachtübergang bei Verwahrungsübertragung; Nachweis der Vertretungsberechtigung des Notars

Leitsatz

Wird einem Notar die Verwahrung der Akten eines aus dem Amt ausgeschiedenen Notars übertragen, gehen rechtsgeschäftlich erteilte wie gesetzlich vermutete Vollmachten auf den Aktenverwahrer über. Zum Nachweis seiner Vertretungsberechtigung genügt gegenüber dem Grundbuchamt regelmäßig sein Hinweis auf die Übertragung. Der Notar muss sich insbesondere nicht durch Vorlage des Verwaltungsakts der Landesjustizverwaltung ausweisen.

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