Urteil Grundbuchrechtliche Erheblichkeit des Wegfalls der Verfügungsbefugnis der staatlichen Stellen der DDR über volkseigene Grundstücke mit dem 1. Staatsvertrag
Schlagworte
Grundbuchrechtliche Erheblichkeit des Wegfalls der Verfügungsbefugnis der staatlichen Stellen der DDR über volkseigene Grundstücke mit dem 1. Staatsvertrag
Leitsatz
Die den staatlichen Stellen der ehemaligen DDR mit dem Verkaufsgesetz vom 7. März 1990 eingeräumte Verfügungsbefugnis über volkseigene Grundstücke ist mit Inkrafttreten des 1. Staatsvertrages am 21. Juni 1990 wieder entfallen. Der Grundsatz, daß die Verfügungsbefugnis des Veräußerers im Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch fortbestehen muß, gilt auch nach dem Recht der ehemaligen DDR. Soweit nach Inkrafttreten des 1. Staatsvertrages das Eigentum an volkseigenen Grundstücken in Vollzug der Verträge nach dem Verkaufsgesetz auf die Erwerber umgeschrieben worden ist, sind die Eigentümereintragungen daher auch in solchen Fällen unrichtig, in denen kein im Grundbuch einzutragendes, nach der Rechtsprechung des Senats nichtiges preislimitiertes Vorkaufsrecht vereinbart ist (Ergänzung zu Senat, u. a. KG-Report Berlin 1994, 135 und 243).
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