Urteil Grundbucheintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Schlagworte
Grundbucheintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Leitsatz
Für die Eintragung der GbR im Grundbuch reicht ihre Bezeichnung und diejenige ihrer Gesellschafter sowie die Angabe der Vertretungsverhältnisse in einer notariellen Kaufvertragsurkunde nur dann aus, wenn sich aus dieser ergibt, dass sie die alleinigen Gesellschafter sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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