Urteil Grundbuchberichtigung
Schlagworte
Grundbuchberichtigung; Widerspruchseintragung; einstweilige Verfügung; Anmeldung des Restitutionsanspruchs
Leitsatz
Es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs, wenn der Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums am streitigen Grundstück auf der Grundlage der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche vom 11. Juli 1990 angemeldet wurde.
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