Urteil Grundbuchberichtigung
Schlagworte
Grundbuchberichtigung; Beschwerde gegen Eintragung von Volkseigentum
Leitsätze
1. Ist vor dem Wirksamwerden des Beitritts durch eine staatliche Enteignungsmaßnahme der Behörden der ehemaligen DDR Volkseigentum an einem Grundstück entstanden, fehlt dem enteigneten Eigentümer die Befugnis, gegen die nach dem Beitritt erfolgte berichtigende Eintragung von Eigentum des Volkes unter Angabe eines Rechtsträgers Beschwerde mit dem Ziel einzulegen, die Eintragung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit zu löschen.
2. Die zu 1. erwähnte Eintragung ist inhaltlich zulässig.
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