Urteil Grundbuch, Einsicht in das - für Presse


Schlagworte

Grundbuch, Einsicht in das - für Presse; Pressefreiheit, - und Grundbucheinsicht

Leitsätze

1. Das Informationsinteresse der Presse kann ein Einsichtsrecht in das Grundbuch begründen.

2. Eine vorherige Anhörung des Grundstückseigentümers ist nicht geboten. (Leitsätze der Redaktion)

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