Urteil Großflächige Putzschäden an der Fassade als Mietmangel
Schlagworte
Großflächige Putzschäden an der Fassade als Mietmangel
Leitsatz
Großflächig abfallender Außenputz aufgrund fehlender Instandhaltung stellt auch dann einen vom Vermieter zu beseitigenden Mangel dar, wenn funktionale Schäden der Wärmedämmung nicht nachgewiesen sind.
(Leitsatz des Einsenders)
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