Urteil Grobe Fahrlässigkeit und Regress für vom Mieter verursachten Wohnungsbrand
Schlagworte
Grobe Fahrlässigkeit und Regress für vom Mieter verursachten Wohnungsbrand
Leitsätze
1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlässt, ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässigkeit einzustehen hat.
2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit.
3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.
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