Urteil Grillen
Schlagworte
Grillen; Balkon; Mehrfamilienhaus
Leitsatz
Mieter im Mehrfamilienhaus dürfen in der Zeit von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen, wenn sie die Mieter im Haus, deren Belästigung durch Rachgase unvermeidlich ist, 48 Stunden vorher darüber informiert haben.
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