Urteil Grenzen der Verwertungskündigung nach Kauf einer vermieteten Wohnung


Schlagworte

Grenzen der Verwertungskündigung nach Kauf einer vermieteten Wohnung

Leitsätze

1. Die Abweisung einer Räumungsklage des Käufers einer vermieteten Wohnung nach einer Verwertungskündigung mit der schlichten Begründung, die Differenz des Kaufpreises von 260.000 DM zu dem Verkehrswert im vermieteten Zustand von 180.000 DM sei kein Kündigungsgrund, verstößt gegen Art. 14 Grundgesetz. 2. Andererseits sind die Fachgerichte verfassungsrechtlich nicht gehindert, zuungunsten des Vermieters zu berücksichtigen, daß die Mieterträge gemessen an dem eingesetzten Kapital eine Rendite von deutlich über 7 % ergeben, die Wohnung in Kenntnis von den eingeschränkten Mieterhöhungsmöglichkeiten bei bestehendem Mietverhältnis erworben wurde und der Mieter erhebliche Eigenleistungen in den letzten Jahren erbracht hatte.

(Leitsätze der Redaktion)

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