Urteil Grenzen der Sittenwidrigkeit und Mietpreisüberhöhung


Schlagworte

Grenzen der Sittenwidrigkeit und Mietpreisüberhöhung; Wucher; Zwangslage; Unerfahrenheit; Mangellage; geringes Angebot; Wirtschaftsstrafgesetz; Mietpreisüberschreitung; Beweislastverteilung

Leitsätze

1. Sittenwidrigkeit einer Mietzinsvereinbarung nach § 138 Abs. 1 BGB kommt jedenfalls nicht in Betracht, soweit die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 100 % überschritten wird (gegen AG Tiergarten GE 2000, 347: 50 %).

2. Mietwucher nach § 138 Abs. 2 BGB setzt die Darlegung einer Zwangslage durch den Mieter voraus.

3. Für eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG hat bei Abschluß eines Mietvertrages im Oktober 1998 der Mieter die Ausnutzung eines geringen Angebotes durch den Vermieter darzulegen und zu beweisen.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.