Urteil Grenzen der Herstellung nach Aufteilungsplan
Schlagworte
Grenzen der Herstellung nach Aufteilungsplan; Türeinbau zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum
Leitsatz
Darf ein Wohnungseigentümer in einer Wand zwischen seinem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum eine Tür ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer einbauen, so ist einer der übrigen Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben daran gehindert, die Beseitigung der Tür zur erstmaligen Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands zu verlangen.
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