Urteil Grenzeinrichtung
Schlagworte
Grenzeinrichtung; Störung durch nutzenden Miterben
Leitsatz
Wird durch den Abriß eines Hauses auf dem Grundstück einer Erbengemeinschaft eine Grenzeinrichtung im Sinne des § 921 BGB in ihrer Funktionsfähigkeit für das Nachbargrundstück beeinträchtigt, so ist die Erbengemeinschaft jedenfalls dann Störer im Sinne des § 1004 BGB, wenn der Abriß von einem Miterben veranlaßt worden ist, dem das Grundstück zur alleinigen Benutzung überlassen worden war.
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