Urteil Globalentschädigungsabkommen Dänemark/ DDR, Wirksamkeit der Anspruchsübertragung durch einen Dritten


Schlagworte

Globalentschädigungsabkommen Dänemark/ DDR, Wirksamkeit der Anspruchsübertragung durch einen Dritten

Leitsätze

1. Zur Fortgeltung und zum Anwendungsbereich des Globalentschädigungsabkommens zwischen dem Königreich Dänemark und der DDR vom 3.12.1987.

2. Hat ein Angehöriger eines dritten Staates vermögensrechtliche Ansprüche auf einen dänischen Staatsangehörigen übertragen, um so ihre Geltendmachung durch die dänische Seite in den Verhandlungen über ein Entschädigungsabkommen mit der DDR zu ermöglichen, so kann er sich, wenn diese Ansprüche daraufhin in das Abkommen einbezogen und als dänisches Vermögen entschädigt werden, nicht darauf berufen, er falle nicht unter den personellen Anwendungsbereich des Abkommens. Vielmehr muß er, ungeachtet der Wirksamkeit der Anspruchsübertragung, auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland die von dänischer Seite in diesem Zusammenhang abgegebenen Vertragserklärungen gegen sich gelten lassen.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.