Urteil Globalanmeldung der JCC
Schlagworte
Globalanmeldung der JCC; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswertes; Bezugnahme auf Akten und Unterlagen; Bezugnahme auf Akten der OFD Berlin; Erfordernis des Hinführens zu bestimmten Vermögensgegenständen; Bezugnahme auf gegenständliche und örtlich eingegrenzte Vorgänge; Abgleichen mit den Angaben in einem Adressbuch; Anforderungen an eine Konkretisierung des angemeldeten Vermögensgegenstandes
Leitsatz
Die Globalanmeldung 3 der JCC, die u. a. auf bei der OFD Berlin verwahrte Wiedergutmachungsakten Bezug nimmt, genügt nur dann den Anforderungen an die Konkretisierung des zurückbegehrten Vermögenswertes, wenn Gegenstand der Akten ein Entziehungs- oder Schädigungstatbestand hinsichtlich eines Vermögenswertes eines jüdischen Eigentümers ist (Bestätigung und Fortführung der bisherigen Senatsbesprechung - BVerwG 8 C 15.03 - und Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 -).
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