Urteil Globalanmeldung 3
Schlagworte
Globalanmeldung 3; Konkretisierung; Rückerstattungsakten der Oberfinanzdirektion Berlin; Bezug zur örtlichen Zuständigkeit des LARoV
Leitsatz
Die Globalanmeldung 3 entspricht den Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswertes, wenn sich aus der bei der Oberfinanzdirektion Berlin geführten Kartei früherer Wiedergutmachungsanträge und den dazugehörigen Sachakten ein Hinweis auf den beanspruchten Vermögenswert ergibt.
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