Urteil Gleitklausel
Schlagworte
Gleitklausel; bauliche/Veränderung; Mieterhöhungserklärung; Mietgleitklausel; rückwirkende/Geltendmachung einer Mietgleitklausel; Veränderung/bauliche; Vorbehalt/in einer Mieterhöhungserklärung; Wirksamkeit/einer Mieterhöhungserklärung; Wirtschaftlichkeitsberechnung
Leitsatz
Die mietvertragliche Gleitklausel kann sich mangels entgegenstehender Anhaltspunkte nur auf solche durch gesetzliche oder behördliche Regelungen nach Abschluß des Mietvertrages zulässig werdende Mieterhöhungen beziehen, die für die baulich unverändert bleibende Wohnung gelten.
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