Urteil Glasbausteine
Schlagworte
Glasbausteine; Treppenhaus; optische Veränderung
Leitsatz
Die Ersetzung von Glasbausteinen im Treppenhaus durch Fenster kann eine nachteilige optische Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks des Gebäudes bewirken und damit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedürfen.
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