Urteil Gläubigeranfechtung
Schlagworte
Gläubigeranfechtung; Benachteiligungsabsicht; Vermögensübertragung an nahen Angehörigen; vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung; unentgeltliches Wohnrecht; vergebliche Zwangsvollstreckung; eidesstattliche Versicherung
Leitsatz
Überträgt der sonst vermögenslose Schuldner, der arbeitslos ist und absehbar noch über mehrere Jahre von staatlicher oder elterlicher Unterstützung abhängig sein wird, seine Eigentumswohnung innerhalb der Anfechtungsfrist an einen nahen Angehörigen (hier: Mutter), der ihm ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit einräumt, ist das Rechtsgeschäft wegen vorsätzlicher Benachteiligung anfechtbar.
(Leitsatz der Redaktion)
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