Urteil Gläubigeranfechtung


Schlagworte

Gläubigeranfechtung; Scheckhingabe; Befriedigung des Gläubigers aus lediglich geduldeter Kontoüberziehung

Leitsatz

Wird ein Gläubiger mit Mitteln befriedigt, die der Schuldner aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung schöpft, kann die Deckung in der Insolvenz des Schuldners in der Regel mangels Gläubigerbenachteiligung nicht angefochten werden.

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