Urteil Gewerbliche Weitervermietung trotz Gemeinnützigkeit
Schlagworte
Gewerbliche Weitervermietung trotz Gemeinnützigkeit; analoge Anwendung des § 565 BGB; Eintritt des Vermieters in den Zwischenmietvertrag
Leitsatz
Der Umstand, dass der Zwischenmieter - der nach seiner Satzung ein gemeinnütziger Verein ist, welcher den Wohnraum an von ihm betreute Personen mit geringen Chancen auf dem Wohnungsmarkt weitervermieten soll - bei der Weitervermietung sodann tatsächlich unter Missachtung seines Vereinszwecks in eigener Gewinnerzielungsabsicht und damit gewerblich handelt, rechtfertigt weder eine direkte noch analoge Anwendung von § 565 BGB.
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