Urteil Gewerbliche Weitervermietung


Schlagworte

Gewerbliche Weitervermietung; Eintritt des Eigentümers

Leitsatz

Kündigt der Eigentümer das Mietverhältnis mit dem gewerblichen Zwischenvermieter, so tritt er an dessen Stelle in den Untermietvertrag mit dem Wohnungsmieter (Fortführung von BVerfG, NJW 1991, 2272 = GE 1991, 771).

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