Urteil Gewährung einer Überfahrtmöglichkeit


Schlagworte

Gewährung einer Überfahrtmöglichkeit; Mietverhältnis; Überfahrtrecht, entgeltliches; Zufahrt, entgeltliches Benutzungsrecht; Besitzverschaffung an der Mietsache; Gebrauchsüberlassungspflicht des Vermieters; Zutritt, Gewährung des ungestörten; Gebrauch, vertragsgemäß beschränkter; Nutzung, gelegentliche (nach Bedarf)

Leitsatz

Erfordert der vertragsgemäße Gebrauch einer Sache keine Besitzübertragung, so erfüllt der Vermieter seine Gebrauchsüberlassungspflicht dadurch, daß er dem Mieter die vertraglich vorgesehene Benutzung der Sache durch einmalige oder wiederholte Gewährung des ungestörten Zutritts zu ihr ermöglicht.

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