Urteil Gewährleistungsansprüche für Abwasseraufbereitungsanlage


Schlagworte

Gewährleistungsansprüche für Abwasseraufbereitungsanlage; Verjährungsunterbrechung; unsachgerechte und zweckfremde Nutzung; Verletzung rechtlichen Gehörs; übergangener Sachvortrag; übergangener Sachverständigenbeweis

Leitsatz

Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Sachvortrags und Beweisangebots verstößt auch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn der Tatrichter dieses Vorbringen zwar zur Kenntnis genommen hat, das Unterlassen der danach gebotenen Beweisaufnahme aber im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet.

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