Urteil Gewährleistungsanspruch


Schlagworte

Gewährleistungsanspruch; Mängelbeseitigungskosten; Instandsetzungskosten; Verwendungsersatzanspruch; Aufwendungsersatzanspruch

Leitsätze

1. Der Mieter kann auch dann Erstattung der Instandsetzungskosten vom Vermieter verlangen, wenn ihm die Mietsache wegen der Mängel zu einem stark verringerten Mietzins überlassen wurde.

2. Darüber hinausgehende Verwendungen sind erstattungsfähig, wenn die Arbeiten dem mutmaßlichen Willen des Vermieters entsprachen oder die Mietsache dadurch einen Wertzuwachs erhalten hat.

(Leitsätze der Redaktion)

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